Aktenzeichen IV ZR 8/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.09.2010

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die Ermittlung der Anwartschaften der beitragsfrei Versicherten bei der Systemumstellung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

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