Zweitwohnungssteuer, Begriff der Zweitwohnung, kostenfreie Nutzung der Erstwohnung, Erhöhung des Steuersatzes auf 20% der Nettokaltmiete, Schätzung der ortsüblichen Miete auf der Grundlage eines Gutachtens, Zu- und Abschläge aufgrund bestimmter Ausstattungs- und Lagekriterien
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