Aktenzeichen 1 StR 40/10

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RCNL8PZEBH2L84BQCJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.05.2010

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Psychiatrische Befundtatsachen als "neue" Tatsachen und Erfordernis einer individuellen Gefährlichkeitsprüfung anstelle des Zurückgreifens auf empirische Rückfallbasisdaten

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