Aktenzeichen 1 StR 401/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080222U1STR401.21.0
RCN:
RCNL88JF6AKY62L7RD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2022

Strafverurteilung u.a. wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Vorsatz des Drogenkuriers hinsichtlich der transportierten Rauschgiftmenge

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