Aktenzeichen 10 ZB 21.1095

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RCN:
RCNL87P3679AWTNDUP

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VGH München: Entscheidung vom 28.07.2022

Wechselseitige Anträge auf Zulassung der Berufung, Ausweisung, Türkei, Besonders schwere Vergewaltigung, Richtigkeitszweifel, Verfahrensmangel, Ablehnung eines Beweisantrags, Obliegenheit zur Wahrnehmung aller prozessualen Möglichkeiten, Gegenvorstellung, Erneuter Beweisantrag, Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten, Abschiebungsverbot, Abschiebungsandrohung

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