Aktenzeichen Au 9 S 22.30074

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RCN:
RCNL5EXV3LRQX5LGJN

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VG Augsburg: Entscheidung vom 22.02.2022

Nigeria, Anhörungsrüge, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in Italien, keine Wiederaufgreifensgründe geltend gemacht, Abschiebungsverbote (verneint)

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