Aktenzeichen 3 StR 267/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:021122B3STR267.22.0
RCN:
RCNL4NFG8YKZBVLPFU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.11.2022

Revision in Strafsachen: Beschwer durch unterbliebene Gesamtstrafenbildung aus Freiheits- und Geldstrafe

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