Aktenzeichen V ZR 343/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:080319UVZR343.17.0
RCN:
RCNL4KLY2L787NHBYZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.03.2019

Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere gleichrangige Nutzungsberechtigte bei einer Mitbenutzung der Anlagen durch den Eigentümer des dienenden Grundstücks

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