Aktenzeichen V ZB 274/11

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RCNL3WQ5ZTJV8Y7HBR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.10.2012

Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung des Haftantrags; Erfordernis der Anhörung durch das Beschwerdegericht bei neuen Tatsachen

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