Aktenzeichen 5 StR 263/11

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RCN:
RCNL3VTVGTYHF47M9J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.08.2011

Ausschluss der Öffentlichkeit: Erfordernis eines erneuten Ausschließungsbeschlusses bei nochmaliger Vernehmung desselben Zeugen nach vorheriger Entlassung

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