Aktenzeichen V ZB 22/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:240523BVZB22.22.0
RCN:
RCNL3TRYGYLQNKVS5A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.05.2023

Amtspflichten des Notars bei der Ausfertigung von Urkunden: Erteilung von Ausfertigen nach Weisung der Berechtigten; Verweigerung der Erteilung einer weiteren Ausfertigung der Vollmachtsurkunde an den Bevollmächtigten bei Kenntnis von einem Vollmachtswiderruf; Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht durch den Betreuer des Vollmachtgebers

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