Aktenzeichen 1 BvR 285/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120626.1bvr028511
RCN:
RCNL3KRHU599XZZUHT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.06.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte - Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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