Aktenzeichen 2 B 120/11

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 01.03.2012

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren bei rechtskräftigen Strafurteilen; Bundeszentralregister; Verwertungsverbot im Disziplinarverfahren

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