Aktenzeichen B 3 KR 6/21 R

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RCNL2BWS4VWVLS7ARE

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Bundessozialgericht: Urteil vom 22.02.2023

(Krankenversicherung - Schiedsspruch im Schiedsverfahren nach § 130b SGB 5 - Pflicht des GKV-Spitzenverbands zur Beobachtung des Preisniveaus von erstattungsfähigen Arzneimitteln - Hinzutreten kostengünstigerer vergleichbarer Arzneimittel nach früher Nutzenbewertung eines Arzneimittels ohne Zusatznutzen und ohne Festbetragsgruppe - Notwendigkeit einer Anpassung des Erstattungsbetrags - Möglichkeit der Rüge unzureichender Amtsermittlung im Schiedsverfahren - keine Nachholbarkeit der Rüge im gerichtlichen Verfahren)

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