Aktenzeichen 4 B 22/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:051219B4B22.19.0
RCN:
RCNKZXGS9CZZENV9UW

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 05.12.2019

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz; Gebot der Rücksichtnahme in § 35 bzw. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

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