Aktenzeichen IV R 15/09

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 14.04.2011

(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO - Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung über beantragten Billigkeitserlass)

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