Aktenzeichen AN 14 S 21.50254

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RCNKYJ5UBH7ZKLRTA5

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VG Ansbach: Entscheidung vom 20.12.2021

Dublin-Verfahren, Kroatien, Beweislast für neuen Antrag i.S.v. Art. 19 Abs. 2 Dublin III-VO, keine systemischen Mängel von Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Kroatien, kein Verstoß gegen Art. 4 GRCh für anerkannte int. Schutzbedürftige in Kroatien, alleinstehender gesunder junger Mann

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