Aktenzeichen I R 92/10

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RCNKY6VDBHP6AW4JBZ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 14.12.2011

(Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage - Hinzurechnung von Investmenterträgen gemäß § 8 Nr. 5 GewStG 2002 - Grenzen der regelungssystematisch angelegten wechselseitigen Korrespondenz von § 8 Abs. 1 und 2 InvStG a.F.)

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