Aktenzeichen VIII ZB 68/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:051021BVIIIZB68.20.0
RCN:
RCNKXSJMW5NT3AGN6X

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.10.2021

Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

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