Aktenzeichen 9 NE 23.1648

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RCNKX8CJEG8FVD47XU

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VGH München: Entscheidung vom 07.03.2024

Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Antragsbefugnis benachbarter Grundstückseigentümer, Bebauungsplan der Innenentwicklung, Einwand unzulässiger Gefälligkeitsplanung

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