Aktenzeichen 24 ZB 23.30078

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RCNKX7UVCXSABX7Y8N

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VGH München: Entscheidung vom 20.04.2023

Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit, unerwartet abgebrochene Sachverhaltsaufklärung nach mündlicher Verhandlung, Beruhenszusammenhang, ausnahmsweise Prüfung der Ergebnisrichtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

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