Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Beschwerdeführerin im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren nicht ordnungsgemäß vertreten - zudem unzureichende Beschwerdebegründung - hier: Erfolglose Nichtanerkennungsbeschwerde der "Allianz Vielfalt & Mitbestimmung"
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