Aktenzeichen 26 W (pat) 35/11

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 03.12.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "ERGOwork OFFICE FACTORY (Wort-Bild-Marke)/Ergo Work" – zur Einrede mangelnder Benutzung: die funktionsgemäße Benutzung einer Marke setzt grundsätzlich die Anbringung der Marke auf der beanspruchten Ware oder ihrer Verpackung voraus – die Anbringung der Herstellermarken auf der Ware "Bürostuhl" ist weder technisch unmöglich noch branchenunüblich

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