Aktenzeichen XII ZR 177/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.01.2012

Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als Einkommen; Berücksichtigung von Abschreibungen bei Bestimmung der Einkünfte aus Vermietung; künftige kosmetische Operationen als Sonderbedarf; Verwertung des Vermögensstammes

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