Aktenzeichen M 9 S 17.46827

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VG München: Entscheidung vom 14.11.2017

Keine Ablehnung eines Asylantrags als unzulässiger Zweitantrag „ins Blaue hinein“ ohne sichere Kenntnis davon, dass der Asylantrag in einem Mitgliedstaat erfolglos abgeschlossen wurde

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