Aktenzeichen 3 StR 5/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060417U3STR5.17.0
RCN:
RCNKTHLTRSYCTWVBXA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.04.2017

Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

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