Aktenzeichen 5 P 8/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:251016B5P8.15.0
RCN:
RCNKT7KJLYD3853F8V

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 25.10.2016

Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Einigungsstellenverfahren; Voraussetzungen der Kostentragungspflicht der Dienststelle

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