Aktenzeichen 4 StR 370/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:170119B4STR370.18.0
RCN:
RCNKT46TYQR7JE7352

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.01.2019

Revisionsrüge in Strafsachen: Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbots für einen Video-Aufzeichnung

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