Aktenzeichen 5 StR 485/15

Meta-Informationen

ECLI:
DE:BGH:2016:130116B5STR485.15.0
RCN:
RCNKQWTYSW2P8QSA49

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.01.2016

Teilfreispruch: Verurteilung wegen tateinheitlicher Begehung anstatt der angeklagten tatmehrheitlichen Begehung

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