Aktenzeichen 206 StRR 87/21

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RCN:
RCNKQTLX4X3KMCN4T9

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BayObLG München: Entscheidung vom 20.08.2021

Revision, Schuldspruch, Rechtsfolgenausspruch, Strafzumessung, Freiheitsstrafe, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Strafrahmen, Wiedereinsetzung, Berufung, Rechtsmittel, Frist, Strafbarkeit, sexuelle Handlung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Revision des Angeklagten

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