Aktenzeichen V ZR 122/11

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RCNKPQ58JC3XE7TZKW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.07.2012

Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines schuldrechtlichen Verfügungsverbots; Sittenwidrigkeit des Vertrages bei übermäßiger Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit

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