Aktenzeichen V R 8/10

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RCNKPJJFRUQNLF25SS

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 04.07.2013

(Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen - Anwendungsbereich des § 41 Nr. 6 ZPO)

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