Aktenzeichen 33 W (pat) 6/10

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RCN:
RCNKP42Z5UT7PQLHHQ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.02.2012

Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – in Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kann grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden – einem Insolvenzverwalter kann als Partei kraft Amtes Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden – zu den Wirkungen von Masseunzulänglichkeit und Massearmut – keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei vorliegender Massearmut

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