Aktenzeichen VIII ZR 220/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.03.2012

Schadenersatzanspruch des Betreibers eines Schweinemastbetriebes gegen einen Schlachthof wegen unterlassener Widerspruchseinlegung gegen Bescheide über abzuführende Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz

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