Unerlaubte Einfuhr, unerlaubtes Handeltreiben und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Erlangung einer Zusage über den Erhalt eingeführten Amphetamins zur Weiterveräußerung bzw. zum Eigenverbrauch; tatrichterliche Überprüfung einer Einlassung des Angeklagten; notwendige Feststellungen bei unterschiedlicher Verwendungsabsicht verschiedener Betäubungsmittel
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