Aktenzeichen 27 U 3563/22

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OLG München: Entscheidung vom 10.10.2022

Schadensersatz, Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Schadensersatzanspruch, Vertragsschluss, Anspruch, Berufung, Software, Beweislast, Arglist, Haftung, Feststellung, Kenntnis, Partei, Urteil des EuGH, Darlegungs und Beweislast, Rechtsprechung des BGH

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