Aktenzeichen IV R 48/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.020217.IVR48.13.0
RCN:
RCNKLU47W4C4FJFNJW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 02.02.2017

(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 2. Februar 2017 IV R 47/13 - Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen - Gewinnfeststellung und Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG)

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