Aktenzeichen 12 ZB 17.656

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VGH München: Entscheidung vom 04.10.2019

BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger Härten, einkommensteuerrechtlicher Verlustvortrag, Forderungsverzicht von Gläubigern als „fiktives“ Einkommen

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