Aktenzeichen Au 6 K 23.971

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RCNKLCEXZKNACHE599

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VG Augsburg: Entscheidung vom 01.02.2024

Vollziehbar ausreisepflichtiger sierra-leonischer Staatsangehöriger, fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt als Voraussetzung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthaltsrecht, Unterbrechung des gestatteten Aufenthalts zwischen der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung auf Grund einer Rücküberstellungsentscheidung im Dublin-Verfahren nach Italien und der Aufhebung des Bescheids nach Scheitern der Rücküberstellung auf Grund körperlichen Widerstands des Klägers bei der Abschiebung und danach eingetretenem Ablauf der Rücküberstellungsfrist, Prozesskostenhilfe

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