Aktenzeichen 18 U 3121/19

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RCNKKJRF3EZE4QYQ26

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OLG München: Entscheidung vom 08.10.2019

Keine Schadensersatzansprüche bei im April 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem Fahrzeug (hier: Audi A6 Avant 2,0 TDI)

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