Aktenzeichen StB 16/22

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:200422BSTB16.22.0
RCN:
RCNKJHXTL8EEQNK8ZF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.04.2022

Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung: Tatrichterliche Prüfung des fortbestehenden dringenden Tatverdachts, der fortbestehenden Fluchtgefahr bei einem Tatvorwurf mit terroristischem, ausländerfeindlichen Hintergrund und der Unverhältnismäßigkeit weiterer Inhaftierung

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