Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung: Tatrichterliche Prüfung des fortbestehenden dringenden Tatverdachts, der fortbestehenden Fluchtgefahr bei einem Tatvorwurf mit terroristischem, ausländerfeindlichen Hintergrund und der Unverhältnismäßigkeit weiterer Inhaftierung
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