Aktenzeichen AN 8 P 16.00251

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RCNKHWW28VKXGVNFWV

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 02.05.2019

Zuständigkeit des Personalrats für Beschäftigte eines Tochterunternehmens

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VG Ansbach: Entscheidung vom 02.05.2017

Zuständigkeit des Betriebsrats für arbeitszeitliche Regelungen im Falle der Arbeitnehmerüberlassung

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