Aktenzeichen 24 U 7266/22 e

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OLG München: Urteil vom 22.02.2024

Nutzungsentschädigung, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sittenwidrigkeit, Schadensberechnung, Schriftsätze, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorsteuerabzug, Kostenentscheidung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Berufungserwiderung, Außergerichtliche Kosten, Klageschrift, Zug-um-Zug, Differenzschaden, Vorteilsausgleichung, Rechtshängigkeit, Verbotsirrtum, Rechtsprechung des BGH, Kosten des Berufungsverfahrens

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