Aktenzeichen 15 N 18.925

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VGH München: Urteil vom 24.03.2021

Bebauungsplanverfahren, Vorliegender Bebauungsplan, Antragsgegner, Normenkontrollantrag, Bundsverwaltungsgericht, Kostenentscheidung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Plangebiet, Befähigung zum Richteramt, Prozeßbevollmächtigter, Streitwertfestsetzung, Planverfahren, Prozeßkostenhilfeverfahren, Biogasanlage, Gebot der Konfliktbewältigung, Gebot gerechter Abwägung, Grundstücksgrenze, Grundstücksfläche, Grundstückseigentümer, Immissionsrichtwerte

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