Aktenzeichen 4 O 173/23

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LG Passau: Urteil vom 08.12.2023

Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Gesundheitsbeeinträchtigung, Informatorische Anhörung, Schmerzensgeld, Darlegungslast, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gentherapeutika, Elektronischer Rechtsverkehr, Auskunftserteilung, Festsetzung des Streitwerts, Streitwerterhöhung, Nebenforderungen, Klagepartei, Pharmazeutische Unternehmer, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Wert des Beschwerdegegenstandes, Impfung, Gegenständlich, Kostenentscheidung

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