(Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG - keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße - kein grundsätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich einer fortbestehenden Prüfungspflicht des Gesetzgebers über die Wirksamkeit sog Hofabgabeklausel)
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