Aktenzeichen 20 NE 21.540

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RCN:
RCNKFDK9T9496UX7S2

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VGH München: Entscheidung vom 31.03.2021

Außervollzugsetzung, Betriebsuntersagung, Ladengeschäft, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Verordnungsgeber, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gesundheitsbezogenheit, Antragsbefugnis, Vorwegnahme der Hauptsache, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Ungleichbehandlung, Folgenabwägung, Gleichheitsgrundsatz, Ermächtigungsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Änderungsverordnung, Dienstleistungen, Versorgungsinteresse, Sach- und Rechtslage

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