Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.03.2016
(Strafzumessung und Maßregelanordnung: Feststellung der schuldangemessenen Strafe im Einzelfall; Berücksichtigung individualpräventiver Gründe im Rahmen der Strafmilderung; Individualpräventionen durch Anordnung von Maßregeln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)