Aktenzeichen 2 BvR 857/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160715.2bvr085714
RCN:
RCNKD4T22M3VNKBQPB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.07.2016

Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf nachträgliches rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren bzgl Eingriffsmaßnahmen, die ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet worden waren (§ 33 Abs 4 S 1 StPO) - Beschuldigter muss auch im Anwendungsbereich des § 33 Abs 3 StPO im Beschwerdeverfahren Möglichkeit zur Stellungnahme zu Erklärungen der Staatsanwaltschaft gem § 33 Abs 2 StPO erhalten - hier: Heilung der Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO

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