Aktenzeichen 3 StR 195/15

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ECLI:
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RCN:
RCNKCY3993CASAUX9S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2015

Notwendige Begründung der Verhängung einer Jugendstrafe: Annahme schädlicher Neigungen; Schuldschwere

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